Todesfall

Und plötzlich ist alles anders… Ein geliebter Mensch ist nicht mehr da. Er hinterlässt eine schmerzende Lücke. Gleichzeitig sind so viele Aufgaben zu erledigen.

 

Pfarrerinnen und Pfarrer sind da, um Sie auf ihrem ureigenen Weg des Abschiednehmens zu begleiten und Sie zu beraten. Manchmal werden sie bereits ans Sterbebett gerufen. Die Trauerbegleitung kann weit über die Trauerfeier hinausgehen – so lange, wie sie Ihnen gut tut.

 

Vorgehen im Todesfall

 

Todesfall zu Hause:

Verständigen Sie den behandelnden Arzt. Wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt oder den Notfallarzt (Tel. 144 oder 117). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes aus. Danach müssen sich die Angehörigen mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen.

 

Todesfall im Spital oder Heim:

Die Heim- oder Spitalverwaltung erledigt die nötigen Formalitäten und lässt eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes ausstellen. Das Zivilstandsamt leitet diese Todesbescheinigung ans Bestattungsamt weiter. Die Angehörigen müssen sich mit dem Bestattungsdienst des Wohnortes in Verbindung setzen.

 

Tod infolge eines Unfalls, Auffinden einer verstorbenen Person: Ziehen Sie unverzüglich die Polizei bei (Tel. 117). Dies gilt unter anderem für alle Unfälle wie Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle.

 

Adresse Bestattungsamt (Montag–Sonntag/Feiertage)

Erika Winterhalter (Telefon 052 745 12 25 / Natel 079 587 84 26)

 

 

Beisetzung / Trauerfeier

Für die Festlegung eines Termins für die Beisetzung/Trauerfeier nehmen Sie bitte Kontakt auf mit unserem Pfarrer.